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Hinweise für Zeugen


Vermeidung ungewollter Zusammentreffen

Es kommt immer wieder vor, dass Zeuginnen und Zeugen Bedenken oder sogar Befürchtungen haben, mit anderen Prozessbeteiligten (etwa der/dem Angeklagten, gegen die/den sie bei der Polizei als Zeuge oder Zeugin ausgesagt haben) vor dem Verhandlungssaal zusammenzutreffen oder in ihrer Anwesenheit auszusagen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vor dem Termin mit der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Verbindung.

Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, den Verhandlungsbeginn in einem anderen Zimmer abzuwarten, aus welchem Sie durch das Gericht abgerufen werden. In besonderen Fällen kann das Gericht auch beschließen, dass Sie in Abwesenheit der/des Angeklagten oder sogar unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden. Scheuen Sie sich auch nicht, dem Gericht etwaige Befürchtungen oder gar Kontaktaufnahmen seitens der/des Angeklagten oder der Beteiligten mitzuteilen. Sollten Sie bedroht worden sein, empfiehlt es sich, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige zu erstatten.


Abrechnung der Zeugenentschädigung

Die Entschädigung, welche Zeuginnen und Zeugen für die Teilnahme an einem Gerichtstermin zusteht, wird bargeldlos gezahlt.

Mit Ihrer Ladung zum Termin erhalten Sie daher in der Regel ein Formular, auf welchem Ihre Bankverbindung angegeben werden soll. Dieses Formular bringen Sie bitte ausgefüllt zum Termin mit. Bitte versichern Sie sich, dass die korrekte Bankverbindung angegeben ist! Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie im Anschluss an den Termin angeben müssen, welche Strecke und mit welchem Verkehrsmittel Sie angereist sind und ob Ihnen eventuell ein Verdienstausfall entstanden ist. Diese Angaben sind für die Abrechnung der Entschädigung unverzichtbar. Sie werden in das Antragsformular eingetragen, dass der Ladung beigefügt ist und muss von Ihnen unterzeichnet werden. Der Verdienstausfall ist durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers nachzuweisen. Auch dieses Formular liegt der Ladung bei.


Weitere Hinweise stellt Ihnen das Landesjustizportal zur Verfügung.

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