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Bereitschaftsdienst

Hinweise zum richterlichen Bereitschaftsdienst.

Während der Wochenenden und an Feiertagen besteht ein richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen.

Die Rufbereitschaft besteht an diesen Tagen von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Der Kontakt kann über das Polizeikommissariat Lehrte (Tel.: 0 51 32 / 827 -115) oder die Polizeistation Sehnde (Tel.: 0 51 38 / 60 67 38 -0) oder die Polizeiinspektion Burgdorf (Tel.: 05 11/ 109 -0) erfragt werden.

Ein besonderer Bereitschaftsdienst besteht für das Klinikum Wahrendorff in Sehnde. Kontaktaufnahme erfolgt hier ausschließlich über das Klinikum.



Für welche Rechtsangelegenheiten, Fachgebiete und Einzeltätigkeiten das Amtsgericht Lehrte zuständig ist, entnehmen Sie bitte den weiteren Menüpunkten.

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