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Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit


Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a GVG besondere Gleichstellungsregeln für das Gerichtsverfahren. Weitere allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit z.B. zu digitalen Hör-Anlagen (FM-Anlagen) oder der Möglichkeit, Schriftsätze und andere Dokumente in für blinde und sehbehinderte Personen wahrnehmbaren Form zu erhalten, finden Sie auf der Webseite des Landesjustizportals.


Barrierefreiheit im Amtsgericht Lehrte

Sollten Sie eine Hilfestellung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Amtsgerichts benötigen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch in der Wachtmeisterei unter der Telefonnummer: 0 51 32 / 826 - 0 oder in der Verwaltung unter der Telefonnummer: 0 51 32 / 826 -314 / -315 an.

Das Amtsgericht ist durch öffentliche Verkehrsmittel vom Bahnhof aus gesehen durch einen kurzen Fußweg vorbei an der Sparkasse und dem Gebäude der Oberstufe des Gymnasiums Lehrte zu erreichen. Die dem Amtsgericht am nächsten gelegene Bushaltestelle ist "Neues Zentrum" oder „Lehrte Gymnasium“. Der Weg von dort führt ebenfalls an den soeben genannten Gebäuden vorbei.

Der Bürgersteig vor dem Haupt- und Nebengebäude ist nicht mit taktilen Auffinde- oder Leitstreifen ausgestattet. Alternative Hilfen, die es blinden Menschen erleichtern, sich mit dem Langstock zu orientieren, gibt es leider nicht.

Der Zugang des Hauptgebäudes ist vom Gehweg zur Eingangstür über zwei Stufen oder eine Rampe zu erreichen. Die Eingangstür zum Hauptgebäude lässt sich für Rollstuhlfahrer selbständig leider nur schwer öffnen. Die Nebenstelle ist in dem Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schlesischen Straße 4 im Erdgeschoss ebenerdig zugänglich. Eigene Parkplätze stehen dem Amtsgericht hier nicht zur Verfügung. Bitte klingeln Sie für Hilfestellung am jeweiligen Eingang.

Im Eingangsbereich des Hauptgebäudes befindet sich eine Sprechanlage (sog. induktive Höranlage) mit Verbindung und Sichtfenster zur Wachtmeisterei.

Eine barrierefrei erreichbare Toilette befindet sich jeweils im Erdgeschoss. Nur die öffentliche Toilette in der Nebenstelle des Amtsgerichts in der Schlesische Straße 4 ist rollstuhl- und behindertengerecht ausgestattet.

Die vertikale Erschließung des Hauptgebäudes ist nicht barrierefrei möglich. Im Hauptgebäude des Amtsgerichts befindet sich kein Aufzug für einen barrierefreien Zugang zu den oberen Etagen. Die Nebenstelle des Amtsgerichts befindet sich ausschließlich im Erdgeschoss. Sie ist vollständig barrierefrei.

Evakuierungsstühle sind in beiden Gebäudeteilen nicht vorhanden.

Parkplätze für Menschen mit Behinderung

In der Schlesischen Straße - zwischen dem Hauptgebäude und der Nebenstelle des Amtsgerichts - befinden sich öffentliche Parkplätze für Menschen mit Behinderung.

Über abgesenkte Bordsteine können Sie die Fußwege und Gerichtsgebäude erreichen. Der Bürgersteig vor dem Haupt- und Nebengebäude ist nicht mit taktilen Auffinde-/ oder Leitstreifen ausgestattet. Alternative Hilfen, die es blinden Menschen erleichtern, sich mit dem Langstock zu orientieren, gibt es leider nicht.

Sollten die Parkplätze für Menschen mit Behinderung besetzt sein, bieten wir Ihnen an, kurzfristig auf dem Platz links neben dem Gebäude oder direkt bei der Rampe (vor der Treppe) zu parken.

Schmuckgrafik   Bildrechte: AG Lehrte
Amtsgericht Lehrte

Nachtbriefkasten


Vor dem Haupteingang des Amtsgerichts (recht) ist ein Nachtbriefkasten aufgestellt, der Ihnen den Einwurf Ihrer Schreiben an das Amtsgericht auch außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht.

Der Briefkasten kann über eine Rampe neben dem Haupteingang auch von Personen erreicht werden, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind. Die Einwurföffnung ist auch aus sitzender Position erreichbar.

Der Eingangsbereich wird mit Hilfe von Bewegungsmeldern großzügig ausgeleuchtet, sodass auch bei Dunkelheit der Standort des Nachtbriefkastens und dessen Aufschrift gut erkennbar sind.

Die Aufschrift ist zusätzlich auch in Brailleschrift auf dem Briefkasten angebracht.

Aufschrift des Briefkastens:


Briefkasten

des Amtsgerichts Lehrte


Leerungszeiten:

montags – freitags 6:30 Uhr und 24.00 Uhr

samstags, sonntags und feiertags 24.00 Uhr


Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.


Schriftstücke in GRUNDBUCHSACHEN, Schriftstücke mit KOSTENMARKEN oder WERTSACHEN zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.

Barrierefreiheit des Internetauftritts


Hinweise zur Barrierefreiheit des Internetauftritts finden Sie hier

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