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Nachlasstermin

Aufgrund der hohen Publikumsfrequenz ist in Nachlassangelegenheiten eine vorherige Terminabsprache notwendig.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der 05132/826-153 oder -154.

Sollte die Nachlassabteilung aktuell ausgelastet sein, können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Bitte geben Sie hierzu zwingend den Grund des Termins (bspw. Erbscheinsantrag, Ausschlagung, etc.) und eine Rufnummer an. Andernfalls kann keine Bearbeitung erfolgen.

Antragsformulare finden Sie hier.

Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.

Aus Datenschutzgründen können verfahrensspezifische Informationen telefonisch nicht erteilt werden. Entsprechende Anfragen sind schriftlich unter Beifügung einer Unterschrift an das Gericht zu richten.

Fragen und Anträge zu Verfahren sind per E-Mail unzulässig und werden nicht beantwortet.

Bitte beachten Sie, dass das Gericht nicht befugt ist Sie rechtlich zu beraten.

Sollten Sie allgemeine Fragen zu Verfahrensabläufen oder juristischen Themen haben, wenden Sie sich gerne an den INFOService der niedersächsischen Justiz. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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