Informationen zum Schöffenamt
Bei allgemeinen Fragen und Mitteilungen (insbesondere Änderungen ihrer Anschrift) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle für Schöffenangelegenheiten (Tel.: 0 51 32/ 8 26 - 314/ alternativ - 315).
Für Fragen, die Ihren Einsatz betreffen, steht Ihnen das Schöffengericht bzw. Jugendschöffengericht zur Verfügung, dem Sie zugelost worden sind.
Weitere Informationen erhalten Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal oder über die nebenstehenden Verlinkungen.
Weitere Informationen für und über Schöffinnen und Schöffen