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Zuständigkeiten

DER BEZIRK DES AMTSGERICHTS LEHRTE



Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Lehrte erstreckt sich auf die Städte Lehrte und Sehnde mit den dazugehörigen Ortsteilen:

Stadt Lehrte

mit den Ortsteilen:

  • Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Lehrte, Röddensen, Sievershausen, Steinwedel

Stadt Sehnde mit den Ortsteilen:

  • Bilm, Bolzum, Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Höver, Ilten, Klein Lobke, Müllingen, Rethmar, Sehnde, Wassel, Wehmingen, Wirringen

Zur sachlichen Zuständigkeit nachfolgend einige Ausführungen:

Das Amtsgericht Lehrte nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zum einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die für Ihr Anliegen zuständige Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Holzminden können Sie direkt am Empfang im Erdgeschoss erfragen. Informationen zu den Sprechzeiten finden Sie unter Kontakt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.


Grundbuchsachen

Im Grundbuch sind Grundstücke, Eigentümer, Rechte u. a. eingetragen. Weitere Informationen hierüber finden Sie im Landesjustizportal. Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt. Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen, auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus, die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV). Ausführliche Informationen zum automatisierten Abrufverfahren erhalten Sie unter dem Link Grundbuchabrufverfahren.


Betreuungsgericht

Viele Menschen sind aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage, ihr Leben selbst zu organisieren. Sie benötigen die Unterstützung eines rechtlichen Betreuers. Die rechtliche Betreuung dient der Regelung der Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter volljähriger Personen. Sie hat keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Zunächst muss festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere ist an die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste zu denken. Solche tatsächlichen Hilfen sind vorrangig. Eine Betreuung brauchen auch diejenigen nicht, die selbst eine andere Person mit der Besorgung der Angelegenheiten bevollmächtigt haben. Betreuerinnen und Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Bereiche, die Betroffene eigenständig erledigen können, dürfen der Betreuerin oder dem Betreuer nicht übertragen werden. Betreuerinnen und Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht bestellt. Dabei muss nach Möglichkeit eine einzelne Person ausgewählt werden. In Betracht kommen vor allem Personen, die den Betroffenen persönlich nahe stehen. Die Betreuer haben die Aufgabe, die betreuten Personen im übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Der wichtigste Grundsatz hierbei ist, die Aufgaben immer so zu erledigen, dass es dem Wohl des Betreuten entspricht. Weitere Erläuterungen finden Sie im Landesjustizportal.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Richterlichen Bereitschaftsdienst [LINK]


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinsantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, zur Beantragung eines Erbscheins und/oder zur Rückgabe eines beim Amtsgericht Lehrte verwahrten Testaments oder Erbvertrag ist es ratsam, sich vorab telefonisch unter der Telefonnummer 05132 826-153 oder 05132 826-154 zu melden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.


Zwangsversteigerung

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine (Immobiliarvollstreckung) können Sie im ZVG-Portal einsehen. Beim Amtsgericht Lehrte finden die Zwangsversteigerungstermine in der Regel Freitags im großen Saal statt.

Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können.

Unsere Mitarbeiterinnen bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 05132 826-153 oder 05132 826-154. Verkehrswertgutachten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 €/Seite in Rechnung gestellt wird. Ein Kurzexposé können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Hinweis: Mit Wirkung vom 01. Februar 2007 ist eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen.


Für Mahnverfahren, Angelegenheiten des Handels-, Vereins und Partnerschaftsregisters sowie für Insolvenzangelegenheiten ergeben sich folgende Sonderzuständigkeiten:

Mahnverfahren

Amtsgericht Uelzen

- Zentrales Mahngericht -

Rosenmauer 2, 29525 Uelzen

Telefon: 0581 885-11, Fax: 0581 8851282-540


Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister

Amtsgericht Hildesheim

Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim

Telefon: 05121 968-0, Fax: 05121 968-257


Insolvenzangelegenheiten

Amtsgericht Gifhorn

- Insolvenzgericht -

Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn

Telefon: 05371 897-100, Fax: 05371 897-300


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