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Nachtbriefkasten

Hinweise zum Einwurf von Briefsendungen außerhalb der Geschäftszeiten.

Vor dem Haupteingang des Amtsgerichts (rechts) ist ein Nachtbriefkasten aufgestellt, der Ihnen den Einwurf Ihrer Schreiben an das Amtsgericht auch außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht.

Der Briefkasten kann über eine Rampe neben dem Haupteingang auch von Personen erreicht werden, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind. Die Einwurföffnung ist auch aus sitzender Position erreichbar.

Der Eingangsbereich wird mit Hilfe von Bewegungsmeldern großzügig ausgeleuchtet, sodass auch bei Dunkelheit der Standort des Nachtbriefkastens und dessen Aufschrift gut erkennbar sind.

Die Aufschrift ist zusätzlich auch in Brailleschrift auf dem Briefkasten angebracht.

Aufschrift des Briefkastens:


Briefkasten

des Amtsgerichts Lehrte


Leerungszeiten:

montags – freitags 6:30 Uhr und 24.00 Uhr

samstags, sonntags und feiertags 24.00 Uhr


Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.


Schriftstücke in GRUNDBUCHSACHEN, Schriftstücke mit KOSTENMARKEN oder WERTSACHEN zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.

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