Nähere Informationen des Niedersächsischen Justizministeriums und der Gemeinden zum Schieds- und Mediationsverfahren:
Schiedsverfahren
Hinweise zu Schiedsamt
Schiedsämter führen unter bestimmten Voraussetzungen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte fallen.
Hierbei kommen das Niedersächsische Schlichtungsgesetz (NSchlG)und das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) zur Anwendung.
Jede Gemeinde hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.
Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.
Weitere Informationen zum Schiedsamt und zu Schiedsämtern, die im Amtsgerichtsbezirk Lehrte eingerichtet sind, erhalten Sie in der Verwaltung des Amtsgerichts Lehrte (0 51 32/ 8 26 -314 bzw. -315).
Auskünfte über die für Sie zuständige Schiedsperson erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Schiedspersonen Bezirk Lehrte
Bezirk |
Schiedsperson |
I |
Wolfgang Steinmetz Am Dornbusch 14 31275 Lehrte Tel.: 05132 6299 |
II |
Björn Rohloff Röddenser-Dorf-Str. 5 31275 Lehrte Tel.: 05136 971768 |
III |
Doris Schmidt Hasendamm 4 31275 Lehrte Tel.: 05175 / 36 58 |
Schiedspersonen Bezirk Sehnde
Bezirk |
Schiedsperson |
I |
Werner Klose Im Stiegfeld 83 31319 Sehnde Tel.: 05132 7370 0151/56087370 |
II |
Nicole Barnstorf Im Dorfe 17 31319 Sehnde Tel. 0172/2813309 |
III Dolgen, Evern, Haimar, Rethmar |
Heike Huth Mühlenweg 15 A 31319 Sehnde 0172/8837594 |
IV |
Dr. Hartmut Pick Ahornweg 28 31319 Sehnde Tel.: 05138 614172 |
Stand: 24.09.2021