Elektronischer Rechtsverkehr in der Niedersächsischen Justiz
Seit dem 1. Januar 2018 ist es möglich mit allen niedersächsischen Gerichten in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen. Ausnahmen gibt es für Grundbuchämter sowie das Schiffs- und Luftfahrzeugregister.
Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht für die Einreichung und Entgegennahme von elektronischen Dokumenten das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung. Für Notarinnen und Notare wurde zu diesem Zweck das besondere elektronische Notarpostfach (beN) eingerichtet. Einige Behörden verfügen über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) und können auf diese Weise am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.
Hinweise zu möglichen Kommunikationswegen für Privatpersonen finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt Kontakt.
Aktuelle Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und wie Sie durch sichere Übermittlungswege mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommunizieren können, erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Hinweis
Sollten Sie in einer Rechtssache eine eMail an die Poststelle des Amtsgerichts Lehrte senden, rechnen Sie bitte damit, dass diese weder bearbeitet noch weitergeleitet wird. Es handelt sich dabei nicht um einen zugelassenen Kommunikationsweg des elektronischen Rechtsverkehrs. Lesen Sie dazu bitte die nebenstehenden Informationen.